Ab sofort können sich literarische Projekte aus Mecklenburg-Vorpommern um eine so genannte Mikroförderung bewerben: Bis zu 800 Euro vergibt eine Jury des LiteraturRats Mecklenburg-Vorpommern an kleinere Vorhaben, die innerhalb des laufenden Jahres 2026 realisiert werden sollen. Förderfähig sind Projekte aus dem Literaturbereich, die gemeinnützig und die nicht kommerziell oder gewinnorientiert arbeiten. Insgesamt stehen dafür 10.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Ausschreibung erfolgt zwei Mal (jeweils 5000 Euro) im Jahr 2026, und zwar im Frühjahr und im Sommer/Herbst.
Ausschreibung Frühjahr 2026: Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. März 2026.
Eine zweite Runde wird noch im Frühsommer ausgeschrieben.
Für die Bewerbung steht auf der Seite des LiteraturRats MV ein Formular zum Download bereit: https://literaturrat-mv.de/projekte/mikrofoerderung
Hier befindet sich auch ein Dokument mit häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Mikroförderung.
Die Mikroförderung haben der LiteraturRat MV und das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam entwickelt. Das Ministerium übernimmt auch die Finanzierung des Projekts. Die Mikroförderung soll vor allem lokalen Literatur-Projekten zugutekommen. Möglich ist auch die Kooperation von Autor:innen oder literarischen Veranstalter:innen mit anderen Kunstgenres. Außerdem sollen Barrierefreiheit und Fragen der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte oder Einrichtungen, die bereits umfangreich vom Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt werden.
Kontakt
LiteraturRat Mecklenburg-Vorpommern
Fachstelle Literatur
Wismarsche Straße 29
18057 Rostock
Mail fachstelle(at)literaturrat-mv.de
Mobil 0174 9670720


