Für die Überbrückungsstipendien: Obwohl bisher keine neue Regelung zu den Stipendenlaufzeiten (für die das Stipendium ausgereicht wird) veröffentlich wurde gehen wir davon aus, dass damit auch Stipendienlaufzeiten bis zum 31.12. möglich sind. Wir werden dazu aktuell informieren.
Für Kultureinrichtungen wurde die Frist in den "Säulen 2 und 3" des Schutzfonds Kultur ebenfalls bis 31.12. verlängert und es können jetzt Hilfen für den Zeitraum ab 1.6. beantragt werden.
Die grundlegenden Informationen findet Ihr hier.
Dokumente zum Download und Kontaktinformationen zum Überbrückungsstipendium gibt es hier:
https://www.lfi-mv.de/foerderungen/ueberbrueckungsstipendium-mv-schutzfonds-kultur/
Direkt zum Antragsformular für die Überbrückunsstipendien.
Die Informationen zu den Hilfen für Kultureinrichtungen ("Säule 2 und 3") findet Ihr hier.