Hunderte Anträge für insgesamt weit über tausend Lesungen wurden bereits 2020 und 2021 positiv beschieden. Aufgrund der Erhöhung der verfügbaren Mittel durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien können auch im Jahr 2022 wieder zahlreiche neue Veranstaltungen gefördert werden.
Das Programm zielt in die Breite unseres Landes, auch in den ländlichen Raum, und richtet sich unmittelbar an alle Institutionen und Veranstalter, bei denen Autorinnen und Autoren zu Wort kommen können und auf ein Publikum stoßen: an Bibliotheken und Buchhandlungen, Literaturhäuser und Literaturbüros (insbesondere jene in den kleineren Städten), Kulturhäuser, Lesereihen und Lesebühnen, Museen und Theater sowie auch literarische Programme an Schulen und Hochschulen. Nicht die Autorinnen und Autoren bewerben sich, sondern die Veranstalter planen.
Innerhalb der Laufzeit des Sonderprogramms kann maximal ein Folgeantrag gestellt werden. Wer bereits 2020 oder 2021 einen Antrag gestellt hat, darf daher einen zweiten stellen. Drittanträge werden abgelehnt.
Alle Details finden Sie auf der Website des Deutschen Literaturfonds.