Das Kulturministerium schreibt auch im Jahr 2024 den Kulturpreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus. Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Kulturpreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem Kulturpreis werden die künstlerischen oder kulturellen Leistungen einer Persönlichkeit oder einer Gruppe aus allen Bereichen von Kunst und Kultur gewürdigt.
Für die Verleihung kann ein einzelnes Werk oder das Gesamtschaffen maßgeblich sein. Ausgezeichnet werden ausschließlich Leistungen von höchster Qualität oder besonders innovative Projekte mit einem engen Bezug zu Land und Leuten. Verliehen wird ein Hauptpreis sowie ein Förderpreis. Der Hauptpreis ist mit 10.000 Euro dotiert, der Förderpreis mit 5.000 Euro. Vorschlagsberechtigt sind Vereine, Verbände, Institutionen, staatliche und kommunale Verwaltungen sowie Einzelpersonen. Eigenbewerbungen sind nicht zulässig.
Auszeichnungsvorschläge sind einzureichen an:
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Kultur
Schloßstr. 6–8
19053 Schwerin
oder elektronisch an:
Katja.Samulewitz(at)wkm.mv-regierung.de
Die Ausschreibungsfrist endet am 31. März 2024.
Folgende Unterlagen sind den Vorschlägen beizufügen:
- eine Beschreibung der bisher geleisteten und der aktuellen Arbeit
- ein kurzer Lebenslauf (bei natürlichen Personen)
- die Entwicklungshistorie (bei juristischen Personen)