Das Land vergibt in jedem Jahr Stipendien in den Bereichen bildende Kunst / Fotografie, darstellende Kunst / Tanzperformance, Musik/Komposition, Literatur und spartenübergreifende Vorhaben. Mit dieser Einzelkünstlerförderung unterstützt das Land Künstlerinnen und Künstler, die ihren Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern haben und sich durch ihr bisheriges Schaffen ausgewiesen haben. Mit einem Stipendium erhalten sie den Raum und die finanzielle Unterstützung, um sich künstlerisch weiterzuentwickeln.
Welche Stipendien gibt es?
Das Land vergibt drei Arten von Stipendien:
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Arbeitsstipendien in Höhe von maximal 5.000 Euro
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Reisestipendien in Höhe von maximal 3.000 Euro
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Aufenthaltsstipendien in Künstlerhäusern
Wer kann sich bewerben?
Die Ausschreibung richtet sich an freischaffende Künstlerinnen und Künstler in den Bereichen bildende Kunst / Fotografie, darstellende Kunst / Tanzperformance, Musik/Komposition, Literatur sowie an spartenübergreifende Vorhaben. Voraussetzung ist, dass sie ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz und Wirkungskreis in MV haben.
Wie kann man sich bewerben?
Die Anträge müssen auf dem Postweg ans Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin, geschickt werden. Alle übrigen Unterlagen und Nachweise können innerhalb der Bewerbungsfrist per Mail eingereicht werden. Bewerbungsfristende ist der 28. Juli 2023 (Posteingang). Wichtig zu wissen: Sich parallel für mehrere Stipendien zu bewerben, ist nicht möglich.
Wer entscheidet über die Vergabe?
Das übernimmt eine Kunstkommission, die vom Kulturministerium berufen wird.
Wo gibt es weitere Informationen?
Die gesamte Ausschreibung und die Anträge kann man auf der Homepage des Ministeriums im Menüpunkt Kultur – Künstlerstipendien einsehen und herunterladen...