Verlage können durch das Programm NEUSTART KULTUR Druck- und Produktionskostenzuschüsse für eine Neuerscheinung in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen. Für Buchhandlungen stehen zur Digitalisierung ihrer Vertriebswege Fördermittel von bis zu 7.500 Euro pro Buchhandlung zur Verfügung. Für die gesamte Buchbranche sind im Hilfspaket NEUSTART KULTUR insgesamt 25 Millionen Euro vorgesehen, davon allein 4 Millionen Euro für die Durchführung der Frankfurter Buchmesse im Oktober 2020.
Die Abwicklung der Förderprogramme für Verlage und Buchhandlungen erfolgt durch den Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Die Fördergrundsätze und weitere Informationen sind ab sofort auf folgender Website verfügbar: www.boersenverein.de/neustartkultur. Ab dem 1. September 2020 können dort die Anträge auf Förderung gestellt werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem „Windhundverfahren“.
Im Rahmen des Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR sind außerdem weitere Fördermaßnahmen für Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie die Literaturvermittlung in Kultur- und Literatureinrichtungen und Buchhandlungen in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro geplant. Die Abwicklung dieser Förderprogramme erfolgt über den Deutschen Übersetzerfonds und den Deutschen Literaturfonds. Vergeben werden unter anderem Stipendien für Übersetzerinnen und Übersetzer, Fördermittel für digitale Formate und Autor*innenhonorare für die Durchführung von Lesungen und anderer Veranstaltungen. Die Antragsabwicklung erledigt der Deutsche Literaturfonds.
Die Unterlagen zur Veranstaltungsförderung finden Sie hier.
Das Programm NEUSTART KULTUR beinhaltet zudem Fördermittel für pandemiebedingte Investitionen sowie alternative, auch digitale Angebote. Davon können neben Buchmessen, Verlagen und Buchhandlungen auch Literaturhäuser profitieren.
Weitere Informationen zum Konjunkturprogramm NEUSTART KULTUR finden Sie unter www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur.